BV in der Schwangerschaft?

bearbeitet 11. 08. 2019, 10:20 in Schwangerschaft
Hallo ihr lieben,

Hier gibt es doch bestimmt einige Frauen die im Einzelhandel arbeiten. Ich lerne Einzelhandelskauffrau und mag den Beruf auch... nur mache ich mir Gedanken darüber was mit dem ganzen Heben und Tragen von schweren Dingen ist. Mein Arbeitgeber weiß noch nix von der Schwangerschaft da ich es aufgrund meiner Fehlgeburt letztes Jahr im Mai erst nach der 12. Woche sagen möchte. Meine Ärztin hat schon etwas zu dem Thema BV verlauten lassen(nur Kassendienst wäre leider auch nicht möglich durch die Ausbildung). Ich frage einfach mal mach Erfahrungen von euch...wurdet ihr in eurer Schwangerschaft ins BV geschickt?
Lg.:)

Anne mit Regenbogenbaby(10 3)

Kommentare

  • Hallo!
    Theoretisch ist jeder Betrieb dazu verpflichtet für jede Abteilung eine Gefahrenbeurteilung zu machen! Das ist speziell für Schwangere. Damit dein Arbeitgeber aber Rücksicht auf dich nehmen kann, musst du ihm natürlich von der Schwangerschaft erzählen! Ich weiß ja nicht wo du arbeitest, aber trotz Ausbildung wird es bestimmt genug Sachen geben, die du ausüben darfst! Natürlich ohne schwer zu heben!

    Ein BV halte ich persönlich für nicht nötig, wenn es in deinem Betrieb Arbeit gibt, die für Schwangere nicht schädlich ist!
    (Kasse, Wareneingangskontrolle, Personal/Büroarbeiten usw.)
  • Sehe es wie @J.nie 🌸Ich bin auch eine Kauffrau. Zwar in einem anderen Bereich, aber ich war unter anderem viel für Messen zuständig und musste auch viel und schwer heben. Zudem war das mein fixer Job für den ich eingestellt wurde.
    In der SS haben das andere Menschen für mich gemacht.
    Zudem bist du ja in der Ausbildung. Du durchläufst ja noch verschiedene Abteilungen. Es gibt noch den Einkauf, die Buchhaltung, etc. Alles Bereiche in denen man nicht schwer heben muss. Denke, dein Arbeitgeber würde dich hier dann schon einsetzen und unterstützen.Dafür musst du halt mit ihm reden.
    Über ein BV nachzudenken ohne mit dem Arbeitgeber gesprochen zu haben finde ich schwach und faul. Sorry, das ist meine ehrliche Meinung! 🍀

  • miripirimiripiri

    385

    bearbeitet 12. 08. 2019, 10:28
    Hallo @Regenbogenbaby2020!
    Dein AG muss nach der Mitteilung deiner Schwangerschaft eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung mit dir zusammen erstellen. Dabei wird geschaut, in welchen Bereichen du bzw. dein Baby einer Gefährdung ausgesetzt ist und wie diese minimiert werden können.
    In einigen Bereichen kann der AG dann zu dem Ergebnis kommen, dass eine schwangere dort nicht arbeiten darf und erstellt dann ein (zeitabhängiges) BV. Zum Beispiel bei Erzieherinnen (nicht ausreichender Impfschutz vorhanden). Selbst Krankenschwestern und Ärztinnen müssen im Normalfall weiter arbeiten.
    Genau nachlesen kannst du hier: bgw-online.de/DE/Arbeitssicher…
  • Huhu ihr lieben, im Grunde genommen habt ihr Recht und ich selbst würde eigentlich auch super gern weiter machen! @J.nie Kasse darf ich tatsächlich noch nicht (1. Lehrjahr), und die anderen beiden Sachen kommen leider Gottes auch erst im 2 und 3. Lehrjahr... im Moment sind die Bereiche die geplant sind laut Ausbildungsplan Verräumen,Bake Off,Obst und Gemüse(Verräumen und Kontrollieren). Ich habe auch nicht vor es zu verschweigen möchte aber aufgrund der Fehlgeburt von letztem Jahr bis nach der 12. Woche warten. Die Ausbildung ist vom Arbeitgeber komplett durchgeplant. Ich wollte einfach mal fragen wie es bei euch war.:) ich werde mal schauen was der AG sagt und schaue dann weiter.:) es sollte nicht so rüberkommen als wöllte ich nicht weiterarbeiten.:)
  • Ich war damals in der Ausbildung zwar nicht schwanger, hatte aber starke Probleme mit dem Rücken! Hab Kauffrau gelernt, da sollte ich 1 Jahr komplett im Lager arbeiten (Ware usw. kennen lernen) und das ging nur ein halbes Jahr! War kein Problem für meinen Betrieb, dass ich eher ins Büro gekommen bin!.. Mit reden geht alles! Ich denke da werden sie sich drauf einlassen!..
    Bevor sie dich komplett weiter bezahlen und du zuhause rum hängst, werden die etwas finden was du machen kannst! Da bin ich mir ziemlich sicher!
    Müsstest du jetzt nicht am 01.09. sowieso ins 2. Lehrjahr kommen? Oder hast du vor 4 Wochen erst angefangen?..
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